info@ischiatourist.de

|

+49 40 686252

Webseite im Aufbau - in wenigen Tagen sind wir einsatzbereit

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ISCHIA TOURIST GmbH

 

§1 Abschluss des Reisevertrages

 

(1) Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder elektronischer Form (E-Mail, Internet) vorgenommen werden kann, bietet der Kunde Ischia Tourist GmbH den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Der anmeldende Kunde haftet für Verpflichtungen von allen weiteren in der Anmeldung mit aufgeführten Reisenden aus dem Reisevertrag, sofern er eine entsprechende Verpflichtung durch eine ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

(2) Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch den Reiseveranstalter Ischia Tourist GmbH zustande. Die Annahme durch Ischia Tourist GmbH bedarf keiner besonderen Form. Bei Vertragsabschluss, oder unverzüglich danach, wird Ischia Tourist GmbH dem Kunden eine schriftliche Reisebestätigung mit dem Reisepreissicherungsschein übersenden.

(3) Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot von Ischia Tourist GmbH vor, an das Ischia Tourist GmbH für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist.

Der Reisevertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist die Annahme erklärt. Die Annahme kann der Kunde ausdrücklich oder durch schlüssige Erklärung, z.B. durch Anzahlung, Restzahlung oder Reiseantritt, erklären.

§2 Definitionen

(1) Verbraucher im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, die mit Ischia Tourist GmbH in Geschäftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

(2) Unternehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind natürliche und juristische Personen oder

Rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit mit der Agentur in eine Geschäftsbeziehung treten.

(3) Veranstalter im Sinne dieser Geschäftsbeziehungen ist Ischia Tourist GmbH.

§ 3. Bezahlung

(1) Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne von § 651 k Abs.3 BGB erfolgen. Eine Anzahlung der Reise wird nach Erhalt der Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines in Höhe von 25% der Gesamtreisekosten sofort fällig. Die Anzahlung ist auf das angegebene Geschäftskonto von Ischia Tourist GmbH zu leisten und wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet.

(2) Die Restzahlung auf den Reisepreis ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt ist und nichts anderes im Einzelfall vereinbart wurde, 30 Tage vor Reiseantritt fällig und zu leisten, wenn feststeht, dass die Reise durchgeführt wird. Die Restzahlung muss unaufgefordert bei Ischia Tourist GmbH eingegangen sein. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist deren Gutschrift auf dem Konto beim Reiseveranstalter.

(3) Bei kurzfristigen Anmeldungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der Gesamtreisepreis unverzüglich nach Erhalt des Sicherungsscheines fällig und an den Reiseveranstalter zu entrichten.

(4) Eine Nichtleistung von Anzahlung und/oder Restzahlung hat keine Auswirkung auf die Wirksamkeit des Reisevertrages. Soweit Ischia Tourist GmbH zur Erbringung der Leistung bereit und in der Lage ist, besteht ohne vollständige Zahlung des Reisepreises kein Anspruch auf die Reiseleistung. Hiervon ausgenommen sind gesetzliche oder vertragliche Zurückbehaltungsrechte des Kunden.

(5) Ist der Reisepreis trotz Fälligkeit und einer von Ischia Tourist GmbH gesetzten Frist nicht gezahlt, so kann Ischia Tourist GmbH das Durchführen der Reise ablehnen und den Kunden mit Rücktrittskosten nach Ziffer 4 belasten.

§ 4. Leistungen

(1) Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und/oder aus dem Internetportal von Ischia Tourist GmbH und den hierauf bezugnehmenden Angaben der Reisebestätigung. Die in dem Prospekt oder auf der Internetseite enthaltenen Angaben sind für Ischia Tourist GmbH bindend.

(2) Ischia Tourist GmbH behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Kunde vor der Buchung informiert wird.

(3) Wird auf Wunsch des Kunden ein individueller Reiseverlauf zusammengestellt, so folgt die Leistungsverpflichtung ausschließlich aus dem entsprechenden konkreten Angebot an den Kunden und der jeweiligen Anmeldungsbestätigung.

§ 5. Rücktritt durch den Kunden, Storno, Umbuchungen, Ersatzpersonen

 

(1) Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber Ischia Tourist GmbH vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

(2) Für den Fall des Rücktritts durch den Kunden stehen Ischia Tourist GmbH unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und möglicher anderweitiger Verwendung der Reiseleistungen pauschale Entschädigungen zu.

(3) Hierfür sind folgende Sätze maßgeblich:

Die Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:

Bei „nur Hotelbuchung “:

Bis 21. Tag vor Reiseantritt

vom 20.-07. Tag vor Reiseantritt

vom 6. - 1. Tag vor Reiseantritt

kostenfrei stornierbar

30% des Reisepreises

50% des Reisepreise

Tritt der Kunde am Tage der Anreise zurück, betragen die Stornogebühren 100% . Bei „Flug-/Pauschalbuchungen “:

Bis 30. Tag vor Reiseantritt

vom 29.-15. Tag vor Reiseantritt

vom 14. - 7. Tag vor Reiseantritt

25% des Reisepreises

40% des Reisepreises

50% des Reisepreise vom

6. - 1. Tag vor Reiseantritt

80% des Reisepreises

Tritt der Kunde am Tag der Anreise zurück, betragen die pauschalierten Rücktrittskosten 100% des Reisepreises.

Gebuchte Einzelleistungen, z.B. Kofferservice ab Haustüre, separater Single-oder Limousinentransfer usw., unterliegen nicht den pauschalierten Stornierungssätzen, und es können oftmals Kosten in Höhe von bis zu 100% entstehen.

(4) Dem Kunden ist es gestattet, dem Reiseveranstalter Ischia Tourist GmbH nachzuweisen, dass ihm tatsächlich keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Kunde nur zu Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

(5) Ischia Tourist GmbH behält sich das Recht vor, im Einzelfall eine höhere Entschädigung, entsprechend seiner entstandenen, dem Kunden gegenüber konkret zu beziffernden und zu belegenden Kosten in Rechnung zu stellen.

(6) Ein Rechtsanspruch auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, oder der Verpflegungsart (Umbuchung) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden nach

Vertragsschluss Umbuchungen vorgenommen, so erhebt Ischia Tourist bis 30 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von 50 € je Änderungsvorgang. Bei Reisen mit Flug werden zusätzlich die erhobenen Umbuchungsgebühren der Airline berechnet. Umbuchungswünsche, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden. Dies gilt nicht bei Umbuchungswünschen, die nur geringe Kosten verursachen.

(7) Sollte der Kunde die Reise nicht antreten können, besteht die Möglichkeit, bis zum Reisebeginn eine Ersatzperson zu stellen, die an seiner Seite in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Reiseveranstalter behält sich vor, diese Person abzulehnen, sofern sie den besonderen Erfordernissen der Reise nicht entspricht, ihre Einbeziehung aus organisatorischen Gründen nicht möglich ist oder ihrer Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Die in den Vertrag eintretende Ersatzperson und der ursprüngliche Kunde haften gegenüber dem Reiseveranstalter für den Reisepreis, und als Gesamtschuldner für sämtliche durch den Eintritt der Ersatzperson entstehenden Mehrkosten.

§6 Versicherung

Ischia Tourist GmbH empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung. Angebote für Reiseversicherungen erhalten Sie über Ischia Tourist GmbH.

§7 Erstattung nicht in Anspruch genommener Leistungen

Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch, so wird sich der Reiseveranstalter um Erstattung der ersparten Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um eine unerhebliche Leistung handelt oder wenn einer Erstattung rechtliche oder behördliche Regelungen entgegenstehen.

§8 Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter

Ischia Tourist GmbH kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

1. Ohne Einhaltung einer Frist: Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Die örtlich Bevollmächtigten von Ischia Tourist GmbH sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte von Ischia Tourist GmbH wahrzunehmen. Kündigt Ischia Tourist GmbH, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von Leistungsträgern gutgeschriebene Beträge.

2. Bis 2 Wochen vor Reiseantritt: Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl kann Ischia Tourist GmbH vom Reisevertrag zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Wird die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Ischia Tourist GmbH unzumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass im Falle der Durchführung der Reise die entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde, erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis umgehend zurück. Die Mitteilung ist dem Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen zuzuleiten und der Reisepreis ist unverzüglich zurückzuerstatten.

3. Bis 4 Wochen vor Reiseantritt:

Ist die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für Ischia Tourist GmbH nicht zumutbar, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass für den Reiseveranstalter die Durchführung der Reise eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würde, kann der Reiseveranstalter zurücktreten. Ein Rücktrittsrecht besteht zu diesem Zeitpunkt jedoch nur, wenn Ischia Tourist GmbH die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. keine Kalkulationsfehler) und er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und er dem Kunden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird dem Kunden sein Buchungsaufwand erstattet, sofern der Kunde von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.

§9 Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge einer bei Vertragsabschluss nicht voraussehbaren höheren Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Reiseveranstalter als auch der Kunde den Reisevertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.

Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Kunden zurückzubefördern. Entstehende Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen jedoch fallen die Mehrkosten dem Kunden zur Last.

Zusätzliche Beistandspflicht des Reiseveranstalters: Können Reisende wegen Unwettern oder z.B. der Schließung des Luftraums nach einem Vulkanausbruch ihre Heimreise nicht planmäßig antreten, muß der Veranstalter nach §651 k Abs.4 BGB n.F. nicht nur den späteren Rücktransport sicherstellen, sondern die Reisenden für mindestens 3 Nächte in einer möglichst gleichwertigen Unterkunft auf seine Kosten beherbergen.

 

§10 Obliegenheiten und Kündigungen des Kunden, Gewährleistung, Ausschluss von Ansprüchen, Verjährung

(1) Für den Fall, dass die Reise nicht vertragsgemäß erbracht wird, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Reiseveranstalter Ischia Tourist GmbH kann die Abhilfe verweigern, wenn diese einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleich- und höherwertige Ersatzleistung erbringt. Auftretende Mängel sind stets unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen.

(2) Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei eine schriftliche Erklärung empfohlen wird.

(3) Ischia Tourist GmbH informiert über die Pflicht des Kunden, einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen, sowie darüber, dass vor der Kündigung des Reisevertrages (§651 e BGB) eine angemessene Frist zur Abhilfe-Leistung zu setzen ist, wenn die Abhilfe nicht unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse gerechtfertigt ist. Der Kunde schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.

(4) bei Vorliegen einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise (Mangel), kann der Kunde unbeschadet der Herabsetzung des Reisepreises (Minderung) oder der Kündigung Schadensersatz verlangen, es sei denn, der Mangel beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.

(5) Reisevertragliche Gewährleistungsansprüche sind innerhalb von 2 Jahren nach vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter unter der unten genannten Adresse von Ischia Tourist GmbH geltend zu machen. Nach Ablauf dieser 2 Jahresfrist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist oder wenn es sich um deliktische Ansprüche handelt. Ansprüche des Kunden nach §§651 c-651 f BGB gegenüber Ischia Tourist GmbH verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert.

 

§11 Mitwirkungspflicht

 

Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder möglichst gering zu halten. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft,

einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

Haftung des Reiseveranstalters und Haftungsbegrenzung

(1) Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters Ischia Tourist GmbH für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist pro Reise und Kunden auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

a) soweit ein Schaden der Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder

b) soweit der Reiseveranstalter für den Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

(2) Für alle gegen den Reiseveranstalter gerichteten deliktischen Schadensersatzansprüche, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis € 4.100; übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung des Reiseveranstalters für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises pro Reise und Kunde beschränkt.

(3) Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gegen den Reiseveranstalter sind insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die vom Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, einen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen sind, darf sich der Reiseveranstalter gegenüber dem Kunden hierauf berufen.

§12 Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

(1) Ischia Tourist GmbH informiert den Kunden über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt. Hierbei wird vorausgesetzt, dass der Kunde Staatsbürger der BRD ist. Andere Umstände können hierbei in der Person des Kunden nicht berücksichtigt werden, außer sie wurden von Ischia Tourist GmbH ausdrücklich mitgeteilt.

(2) Der Kunde ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften und Bestimmungen selbst verantwortlich. Sämtliche Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstehen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, der Reiseveranstalter hat seine Hinweispflichten verschuldet nicht erfüllt.

(3) Über die Zoll-und Devisenvorschriften hat sich der Kunde selbst zu informieren.

§13 Preisanpassungen

(1) Ischia Tourist GmbH behält sich vor, den mit dem Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafen-Steuer, zu ändern. Erhöhen sich die Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reisepreis bis zu 8% erhöht werden:

a) Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung kann Ischia Tourist GmbH vom Kunden den Erhöhungsbetrag verlangen. In anderen Fällen werden die geforderten erhöhten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz kann vom Kunden verlangt werden.

b) Werden Abgaben wie Hafen- oder Flughafen-TAX gegenüber Ischia Tourist GmbH erhöht, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufgesetzt werden.

(2) Eine Erhöhung des Reisepreises ist jedoch nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen, und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für Ischia Tourist GmbH nicht vorhersehbar waren.

(3) Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat Ischia Tourist GmbH den Kunden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen. Eine Preiserhöhung, die ab dem 20.Tag vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt wird, ist unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8%, oder im Fall einer erheblicher Änderung einer wesentlichen Reiseleistung, ist der Kunde berechtigt, ohne Kosten vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn Ischia Tourist GmbH in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem eigenen Reiseangebot anzubieten.

§14 Datenschutz

(1) Dem Kunden ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlichen persönlichen Daten vom Reiseveranstalter auf Datenträgern gespeichert und im Rahmen der Bestellabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden. Der Kunde stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu.

(2) Die gespeicherten persönlichen Daten werden vom Kunden selbstverständlich vertraulich behandelt. Zum Zwecke der Kreditprüfung behält sich der Reiseveranstalter einen Datenaustausch mit Auskunfteien vor.

(3) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt unter Beachtung des Bundesdatenschutzes (BDSG), des Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) sowie den Vorgaben der europäischen Datenschutzbestimmungen.

(4) Dem Kunden steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Reiseveranstalter ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Käufers verpflichtet. Bei laufenden Nutzungsverhältnissen erfolgt die Löschung nach Beendigung des Vertrages.

 

§15 Anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit, Gerichtsstand

(1) Auf den Reisevertrag findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

(2) Eine Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

(3) Der Reiseveranstalter Ischia Tourist GmbH kann an seinem Sitz verklagt werden. Der Reiseveranstalter kann den Kunden an dessen Wohnsitz verklagen.

Stand: März 2022

Ischia Tourist GmbH

Inhaber: Francesco di Costanzo

Brauhausstieg 49, 22041 Hamburg

Tel: +49 (0) 40 68 62 52

Kontakt: info@ischiatourist.de

www.ischiatourist.de

Kontoverbindung: Deutsche Bank

IBAN: DE51 2007 0000 0438 9011 00

BIC: DEUT DE HH XXX

Steuer-Nr: 43/734/01833

Wichtige Reiseinformationen

 

1. Flüge/Flugzeiten

Die genauen Flugzeiten erfahren Sie in Ihrem Reisebüro. Auf die Flugzeiten hat der Veranstalter keinen Einfluss, diese werden von den Fluggesellschaften festgelegt. Aus wichtigen Gründen ist der Veranstalter berechtigt, einen Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes, der Flugzeit, der Flugroute oder des Abflug- bzw. Rückkehr-Flughafens vorzunehmen. Aufgrund der Überlastungen des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen nicht ausgeschlossen werden.

2. Einreise

Deutsche Staatsangehörige können mit einem gültigen Personalausweis einreisen (Kinder brauchen Kinderausweis oder Eintragung in den Pass der Eltern). Kinder, die nicht in Begleitung der Eltern, sondern mit anderen Personen reisen, benötigen eine offizielle, beglaubigte Genehmigung beider Elternteile. Über die Einreisebestimmungen für Bürger anderer Nationalitäten sollten Sie sich vor der Buchung bei ihrem Reisebüro oder beim italienischen Konsulat unter Angabe der Nationalität erkundigen. Das Übersetzen von Motorrädern mit den Fähren nach Ischia und Capri ist nicht erlaubt.

3. Kinder unter 2 Jahren

Soweit im Prospekt nicht anders angegeben, sind Bett und Verpflegung (bei Nichtinanspruchnahme Tagessatz) direkt an das Hotel zu zahlen.

4. Kinderermäßigung

Gültig für 1 Kind (wenn nicht anders angegeben vom 2. bis zum 12. Geburtstag) bei Unterbringung im Zustellbett im Doppelzimmer mit 2 vollzahlenden Personen.

5. Touristensteuer

Ab 2012 gibt es in zahlreichen Regionen Italiens eine Touristensteuer (ähnlich den deutschen Bettensteuern). Die Höhe dieser Steuer wird von den jeweiligen Gemeinden zu unterschiedlichen Zeitpunkten festgelegt. Sollte in einem Ort eine Übernachtungssteuer anfallen, so ist diese vom Gast direkt vor Ort, im Hotel, nach den jeweils gültigen Bestimmungen zu bezahlen.

6. Gepäckschaden

Beschädigungen oder Verlust des Reisegepäcks sind unverzüglich am Flughafen mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.

7. Gesundheitsvorsorge/ Impfungen

Für Italien liegen keine empfohlenen Impfungen vor.

Allgemeine Informationen

1. An/Abreise

Nach internationaler Gepflogenheit steht den Gästen das Zimmer am Ankunftstag frühestens ab 15 Uhr und bei Abreise bis spätestens 12 Uhr zur Verfügung (sich vor der Abreise vor Ort erkundigen) Bei Ankunft im Hotel nach 18 Uhr sollten Sie das Hotel rechtzeitig informieren (“late arrival”), damit Ihr Zimmer nicht vergeben wird.

2. Ischia Tourist Hotel-Bewertung

Jedes Land stuft seine Hotels in verschiedene Kategorien ein. Oft trifft diese offizielle Kategorie unserer Meinung nach jedoch nicht ganz zu. Daher haben wir die Hotels mit einer eigenen Bewertung versehen.

Bedeutung der Symbole

Renommierte Hotels der ersten bzw. Luxus-Kategorie.

Häuser der gehobenen Mittelklasse mit entsprechenden Annehmlichkeiten.

Landestypische Mittelklassehotels mit unterschiedlichen Einrichtungen.

Einfache Häuser mit zweckmäßiger Ausstattung. Für legeren Urlaub, teils mit familiärem Charakter. ½ Eine halb ausgefüllte bzw. eine kleinere Raute bezeichnet eine Zwischenkategorie.

Die Größe der Darstellung des Hotels im Prospekt lässt keine Rückschlüsse auf Standard und Service im jeweiligen Hotel zu.

Bitte beachten: die angegebenen Sterne entsprechen hingegen der offiziellen Landeskategorie der Hotels.

3 . Hotel- und Ortsprospekte

Wir haften nicht für Angaben in Hotel- oder Ortsprospekten, da wir auf deren Entstehung keinen Einfluss nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen können.

4. Hotelarchitektur

Da auf Ischia keine Hochhäuser gebaut werden dürfen, besitzen viele Hotels in ihren Gartenanlagen oder in unmittelbarer Nähe sogenannte Dependancen (Nebenhäuser), wo auch eine Unterbringung erfolgen kann.

5. Zimmer

In Italien verfügen die meisten Zimmer über Duschen. Badewannen sind selten. In einigen Hotels kann es vorkommen, dass die Duschen ohne Becken und Vorhänge ausgestattet sind.

Die Einzelzimmer können in Lage und Ausstattung gegenüber den Doppelzimmern gelegentlich benachteiligt sein.

6. Zustellbetten

Diese können in vielen Hotels für Erwachsene und Kinder aufgestellt werden. Dabei kann es sich auch um ein Sofa oder eine Couch handeln. In jedem Fall verringert sich dadurch der verfügbare Platz in Ihrem Zimmer.

7. Meerblick

Zimmer mit Meerblick können sowohl einen direkten als auch einen seitlichen Ausblick auf das Meer haben. Auch kann der Ausblick auf das Meer durch natürlichen Baumbestand eingeschränkt werden.

8. Balkon

Zimmer, die im Text und in der Preistabelle unter Ausstattung mit Balkon angegeben sind, verfügen über einen Balkon oder eine Terrasse (in einigen Hotels gemeinschaftliche Nutzung).

9. Transfer

Einige Hotels sind durch ihre besondere Lage nicht leicht zu erreichen. Somit ist der Transfer bei

An-

oder Abreise eventuell nicht unmittelbar ab/bis Hotel möglich.

10. Verlängerung am Ort oder vorzeitige Abreise

Nach Rücksprache mit unserer Reiseleitung, je nach Verfügbarkeit des Zimmers und eines Flugplatzes, möglich. Die Bezahlung erfolgt am Ort (Umbuchungsgebühr von € 52,– pro Person, Zusatzkosten lt. Hotelpreisliste sowie ggf. anfallende Flugumbuchungsgebühren).

 

11. Vor- u. Nachsaison

 

Gelegentlich kann es vorkommen, dass ein Hotel in der Vor- oder Nachsaison später öffnet bzw. früher schließt als vorgesehen. Die Gäste werden dann in einem gleichwertigen Haus untergebracht.

12. Klimaanlage und Heizung

Die Klimaanlagen werden periodisch an besonders heißen Tagen (vornehmlich in den Monaten Juli und August) eingeschaltet. Das gleiche gilt für periodisches Heizen an besonders kalten Tagen im Frühjahr und Herbst.

 

13. Energie- und Wasserversorgung

Die Versorgung erfolgt vom Festland aus. In seltenen Fällen muss auf den Inseln mit Stromausfällen oder Wassermangel gerechnet werden.

 

14. Tiere

Sie können gern Ihren kleinen Hund oder Ihre Katze mit in den Urlaub nehmen. Voraussetzung ist ein gültiger Tierpass. Bei der Buchung muss das Gewicht angegeben werden. Rückbestätigung durch Ihr Reisebüro erforderlich.

 

15. Schwimmbäder

 

In bestimmten Zeitabschnitten werden die Schwimmbäder geleert und gereinigt, dann kann es unter Umständen vorkommen, dass Sie an einem oder zwei Tagen den Pool nicht benutzen können. Bitte beachten Sie: Thermalwasser ist oft trüb oder naturbelassen. So kann es zu Ablagerungen am Becken- und Bodenrand kommen.

 

16. Frühstück

 

Das italienische Frühstück ist sicherlich etwas karg für den deutschen Geschmack. Sofern im Hoteltext nicht anders vermerkt, besteht es aus Brot, Butter, Konfitüre, Tee oder Kaffee. „Verstärktes Frühstück“ bedeutet: zusätzlich Wurst oder Käse oder Ei oder Joghurt. Ein Frühstücksbuffet gewährt Ihnen ohne Aufzahlung eine freie Entnahme vom Buffet von Brot, Butter, Marmelade, Wurst, Käse etc.

 

© Alle Rechte im In- und Ausland sind vorbehalten. Jegliche – auch nur auszugsweise – Verwertung, Wiedergabe, Vervielfältigung, Übersetzung, Adaption, Mikroverfilmung, Einspeicherung oder Verarbeitung in EDV-Systemen ausnahmslos aller Teile dieses Kataloges bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung von ISCHIA TOURIST.

 

Veranstalter:

 

ISCHIA TOURIST GmbH Brauhausstieg 49, 22041 Hamburg

Telefon: 040 686252

Website: www.ischiatourist.de

 

E-Mail: info@ischiatourist.de

 

Follow Us
Spezialisiertes

Ischia Tourist GmbH ist ein auf Ischia und Capri spezialisiertes Reiseunternehmen, das auf über 35 Jahre Geschäftstätigkeit zurückblicken kann. Unsere genaue Ortskenntnis und langjährige Erfahrung für einen Urlaub im Zeichen von Wellness, Erholung und Entspannung

IMPRESSUM
Ischia Tourist GmbH
Brauhausstieg, 49
D-22041 Hamburg
Tel. 040 686252 Fax 040 6523234
E-Mail: info@ischiatourist.de
Geschäftfuhrer: Franco Di Costanzo
Sitz der Gesellschaft: Hamburg Amtsgericht Hamburg HRB Nr. B 33677
VAT-Nr. 43/734/01833 Ust-ID-Nr.: DE118708657
Contact Us

Brauhausstieg 49, 22041 Hamburg, Germany

+49 40 686252

info@ischiatourist.com

Newsletter

Copyright © Ischia Tourist GmbH. All Rights Reserved.

Designed by ItDataNet