<%@LANGUAGE="VBSCRIPT" CODEPAGE="1252"%> Ischia Tourist :: Der Ischia und Capri Spezialist
Home
 
AGB
  Reisevertrag
  Bezahlung
  Leistungen/Preise
  Leistungs- und
   Preisäderungen
  Rücktritt/Kündigung und
   Umbuchung
  Gewährleistung/Haftung/
   Obliegenheiten
  Ansprüchen/Verjährung
  Beschränkung der
   Haftung
  Haftung des
   Luftfrachtführers
  Flüge/Flugzeiten
  Einreise
  Kinder unter 2 Jahren
  Gepäckschaden
  Überraschungshotel
  Hotel-Bewertung
  Hotel- und Ortsprospekte
  Hotelarchitektur
  Zimmer
  Einzelzimmer
  Meerblick
  Balkon
  Transfer auf Ischia
  Verlängerung bzw.
   vorzeitige Abreise
  Hotelumbuchungen
  Klimaanlage und Heizung
 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ISCHIA TOURIST WINTER 2009-2010

 1. Abschluß des Reisevertrages

Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde Ischia Tourist - italia (im Nachfolgenden „Veranstalter“ genannt) den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an.

Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluß eine schriftliche Reisebestätigung.

2. Bezahlung

Mit Vertragsschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises, jedoch nicht mehr als € 300,– pro Reiseteilnehmer zu leisten.

Die Restzahlung hat in bar zu erfolgen und ist 21 Tage vor Reisebeginn fällig.

An- sowie Restzahlungen werden naushändigung des Sicherungsscheines gemäß § 651 k BGB vom Reisenden verlangt. Der Veranstalter hat sich entsprechend versichert. Die Versicherung übernimmt die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie zusätzlich notwendige Aufwendungen für die Rückreise, wenn Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des Reiseveranstalters ausfallen. Ein Sicherungsschein im Sinne des Gesetzes befindet sich bei der Reisebestätigung.Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig bezahlt, wird der Veranstalter von der Leistungspflicht frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur Zahlungsverweigerung hatte.

3. Leistungen/Preise

Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt sich grundsätzlich nach den Angaben im Reiseprospekt des Veranstalters und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung.

 4. Leistungs- und Preisänderungen

Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluß notwendig werden und von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird.Wird für eine wesentliche Reiseleistung die hierfür im Katalog genannte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bis zum 14. Tag vor vertraglich vereinbartem Reisebeginn die Reiseleistung ändern oder die Reise absagen. Die Erklärung, daß die Teilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb geändert oder nicht durchgeführt wird, hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn zuzugehen. Der Veranstalter ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluß des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen wie z.B. Flughafengebühren Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsschluß und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen danach sind nicht zulässig. Die Erhöhung des Reisepreises darf höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die Erhöhung des Reisepreises begründet und setzt voraus, daß der Veranstalter die Berechnung des neuen Reisepreises so aufschlüsselt, daß die Erhöhung vom Kunden nachgerechnet werden kann.Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über 5% des Reisepreises oder einer zulässigen erheblichen Änderung kann der Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Veranstalter-Angebot zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen.

 5. Rücktritt/Kündigung und Umbuchung durch den Kunden/Ersatzperson

Nur Hotelbuchung: Läßt sich der Kunde bis 8 Tage vor Reisebeginn durch einen Dritten ersetzen, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 26,– pro Person erhoben. Ab 7 Tage vor Reisebeginn beträgt die Gebühr € 52,– pro Person.

Flugreisen: Namens- oder Terminänderungen bis 1 Tag vor Reisebeginn sind möglich. Gebühr wird ermittelt aus den entstehenden Kosten der Airline (siehe Geschäftsbedingung der jeweiligen Airline).

Umbuchungswünsche des Kunden (hinsichtlich Reisetermin Unterkunft und Reiseziel und Abflughafen) werden bis einschließlich 23. Tag vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar sind, gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 26,– pro Person berücksichtigt. Vom 22. Tag bis 9. Tag vor Reiseantritt beträgt das Bearbeitungsentgelt € 52,– pro Person.

Ab dem 8. Tag können Umbuchungswünsche des Kunden nur nach Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den nachfolgenden Bedingungen und gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet werden.

Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.

 Diese pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten Teilnehmer:

Bei „Nur Hotelbuchung“:

bis 22. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;

vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;

vom 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises;

vom  6. - 1. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises.

Tritt der Kunde am Tag der Anreise zurück, betragen die pauschalierten Rücktrittskosten 80% des Reisepreises.

Bei „Flugbuchungen“: (pauschal oder nur Flug)

bis 22. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, mindestens aber die Nettoflugkosten;

vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises, mindestens aber die Nettoflugkosten;

vom 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises, mindestens aber die Nettoflugkosten;

vom  6. - 1. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises, mindestens aber die Nettoflugkosten.

Tritt der Kunde am Tag der Anreise zurück, betragen die pauschalierten Rücktrittskosten 80% des Reisepreises.

Der Veranstalter kann einen höheren Schaden, als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, geltend machen, wenn der Veranstalter hierfür den Nachweis führt. Macht der Kunde geltend, daß dem Veranstalter ein geringerer Schaden, als in den pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, entstanden ist, hat er hierfür den Nachweis zu führen.

Linienflüge:

bis 22 Tage vor Reisebeginn € 80,- pro Person,

ab 21. Tag vor Reisebeginn oder nach erfolgter Ticketausstellung € 200,- pro Person.

 6. Gewährleistung/Haftung/Obliegenheiten

Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der Veranstalter kann Abhilfe in der Weise schaffen, daß eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht bewußt wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Tritt ein Mangel auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde verpflichtet, den Mangel zunächst unverzüglich gegenüber dem Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe, hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei der örtlichen Vertretung (Reiseleitung) des Veranstalters  anzuzeigen. Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger nicht möglich oder zumutbar ist.Unterläßt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn der Veranstalter keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde den Veranstalter hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von dem Veranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.

 7. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung

Will der Kunde den Veranstalter auf Minderung, Schadensersatz wegen vertraglicher Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter (Ischia Tourist GmbH, Wandsbeker Marktstrasse 113, 22041 Hamburg) anzumelden. Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden. Die vorstehenden Ansprüche können vom Kunden außer im eigenen Namen auch für mitreisende Familienangehörige bzw. im Namen von Reiseteilnehmern, die der Kunde bei der Reiseanmeldung vertreten hat, angemeldet werden. Die Anmeldung von Ansprüchen nicht zu diesem Personenkreis zählender Dritter ist unwirksam, ohne daß es einer sofortigen Zurückweisung durch den Veranstalter bedarf, wenn nicht innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachtsurkunde vorgelegt wird. Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb von 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Veranstalter die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.

 8. Beschränkung der Haftung

– Bei vertraglicher Haftung:

Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der Veranstalter empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluß einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.

– Haftung des Luftfrachtführers:

Kommt dem Veranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara u. a. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von Gepäck.

 9. Flüge/Flugzeiten

Die genauen Flugzeiten erfahren Sie in Ihrem Reisebüro. Auf die Flugzeiten hat der Veranstalter keinen Einfluß, diese werden von den Fluggesellschaften festgelegt. Aus wichtigen Gründen ist der Veranstalter berechtigt, einen Wechsel der Fluggesellschaft, des Fluggerätes, der Flugzeit, der Flugroute oder des Abflug- bzw. Rückkehr-Flughafens vorzunehmen. Aufgrund der Überlastungen des internationalen Luftraumes können Flugverspätungen nicht ausgeschlossen werden.

 10. Einreise

Die Passkontrolle für Deutsche Staatsangehörige entfällt (Personalausweis ist trotzdem mitzuführen, Kinder brauchen Kinderausweis oder Eintragung in den Paß der Eltern). Kinder, die nicht in Begleitung der Eltern, sondern mit anderen Personen reisen, benötigen eine offizielle, beglaubigte Genehmigung beider Elternteile. Angehörige anderer Nationalitäten sollten sich bei ihrem Reisebüro oder beim italienischen Konsulat erkundigen. Das Übersetzen von Motorrädern mit den Fähren nach Ischia und Capri ist nicht erlaubt.

 11. An/Abreise

Nach internationaler Gepflogenheit steht den Gästen das Zimmer am Ankunftstag frühestens ab 15 Uhr und bei Abreise bis spätestens 12 Uhr zur Verfügung. Bei Ankunft im Hotel nach 18 Uhr sollten Sie das Hotel rechtzeitig informieren (“late arrival”), damit Ihr Zimmer nicht vergeben wird. 

12. Kinder unter 2 Jahren

Soweit im Prospekt nicht anders angegeben, sind Bett und Verpflegung (bei Nichtinanspruchnahme Tagessatz) direkt an das Hotel oder Appartement zu zahlen.

 13. Kinderermäßigung

Gültig für 1 Kind (wenn nicht anders angegeben vom 2. bis zum 12. Geburtstag) bei Unterbringung im Zustellbett im Doppelzimmer mit 2 vollzahlenden Personen.

14. Gepäckschaden

Beschädigungen oder Verlust des Reisegepäcks sind unverzüglich am Flughafen mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen.

 15. Ischia Tourist Hotel-Bewertung “Ischia & Capri”

Jedes Land stuft seine Hotels in verschiedene Kategorien ein. Oft trifft diese offizielle Kategorie unserer Meinung nach jedoch nicht ganz zu. Daher haben wir die Hotels mit einer eigenen Bewertung versehen.

 Bedeutung der Symbole

     Renommierte Hotels der ersten bzw. Luxus-Kategorie.

  Häuser der gehobenen Mittelklasse mit entsprechenden Annehmlichkeiten.

     Landestypische Mittelklassehotels mit unterschiedlichen Einrichtungen.

       Einfache Häuser mit zweckmäßiger Ausstattung. Für legeren Urlaub, teils mit familiärem Charakter.

½      Eine halb ausgefüllte Raute bezeichnet eine Zwischenkategorie.

Die Größe der Darstellung des Hotels im Prospekt läßt keine Rückschlüsse auf Standard und Service im jeweiligen Hotel zu.

 16. Überraschungshotel

In welchem Hotel Sie untergebracht werden, erfahren Sie bei Ihrer Ankunft. Es gilt die Ischia Tourist Hotelbewertung. Bei Unterbringung in Vertragshäusern ist eine Abweichung von der Katalogbeschreibung möglich. Die im Katalog ausgeschriebenen Zusatzleistungen sind im Preis Überraschungshotel nicht enthalten. Auch die Unterbringung in Nicht-Vertragshäusern ist möglich.

 17. Hotel- und Ortsprospekte

Wir haften nicht für Angaben in Hotel- oder Ortsprospekten, da wir auf deren Entstehung keinen Einfluß nehmen und deren Richtigkeit nicht überprüfen können.

 18. Hotelarchitektur

Da auf Ischia keine Hochhäuser gebaut werden dürfen, besitzen viele Hotels in ihren Gartenanlagen oder in unmittelbarer Nähe sogenannte Dependancen (Nebenhäuser), wo auch eine Unterbringung erfolgen kann.

19. Zimmer

In Italien verfügen die meisten Zimmer über Duschen. Badewannen sind selten. In einigen Hotels kann es vorkommen, daß die Duschen ohne Becken und Vorhänge ausgestattet sind. Die Einzelzimmer können in Lage und Ausstattung gegenüber den Doppelzimmern gelegentlich benachteiligt sein.

 20. Besonderheiten für Ferienwohnungen-/Häuser und Apartments

Die Ausstattung der Küchen und Kochnischen sind natürlich Urlaubszwecken angepasst. Dies gilt auch für einige Einrichtungen und Ablageflächen. Technische Einrichtungen wie Herde und Heiβwasserboiler entsprechen manchmal nicht dem von Ihnen gewohnten Standard.

 21. Zustellbetten

Diese können in vielen Hotels für Erwachsene und Kinder aufgestellt werden. Dabei kann es sich auch um ein Sofa oder eine Couch handeln. In jedem Fall verringert sich dadurch der verfügbare Platz in Ihrem Zimmer.

 22. Meerblick

Zimmer mit Meerblick können sowohl einen direkten als auch einen seitlichen Ausblick auf das Meer haben. Auch kann der Ausblick auf das Meer durch natürlichen Baumbestand eingeschränkt werden.

 23. Balkon

Zimmer, die im Text und in der Preistabelle unter Ausstattung mit Balkon angegeben sind, verfügen über einen Balkon oder eine Terrasse (in einigen Hotels gemeinschaftliche Nutzung).

 24. Transfer

Einige Hotels sind durch ihre besondere Lage nicht leicht zu erreichen. Somit ist der Transfer bei An- oder Abreise nicht unmittelbar ab/bis Hotel möglich.

 25. Verlängerung am Ort oder vorzeitige Abreise

Nach Rücksprache mit unserer Reiseleitung, je nach Verfügbarkeit des Zimmers und eines Flugplatzes, möglich. Die Bezahlung erfolgt am Ort (Umbuchungsgebühr von € 52,– pro Person, Zusatzkosten lt. Hotelpreisliste sowie ggf. anfallende Flugumbuchungsgebühren).

 26. Vor- u. Nachsaison

Gelegentlich kann es vorkommen, daß ein Hotel in der Vor- oder Nachsaison später öffnet bzw. früher schließt als vorgesehen. Die Gäste werden dann in einem gleichwertigen Haus untergebracht.

 27. Klimaanlage und Heizung

Die Klimaanlagen werden periodisch an besonders heißen Tagen (vornehmlich in den Monaten Juli und August) eingeschaltet. Das gleiche gilt für periodisches Heizen an besonders kalten Tagen im Frühjahr und Herbst.

 28. Energie- und Wasserversorgung

Die Versorgung erfolgt vom Festland aus. In seltenen Fällen muß auf den Inseln mit Stromausfällen oder Wassermangel gerechnet werden.

 29. Tiere

Sie können gern Ihren kleinen Hund oder Ihre Katze mit in den Urlaub nehmen. Voraussetzung ist ein gültiger Tierpaß. Bei der Buchung muss das Gewicht angegeben werden. Rückbestätigung durch Ihr Reisebüro erforderlich.

 30. Schwimmbäder

In bestimmten Zeitabschnitten werden die Schwimmbäder geleert und gereinigt, dann kann es unter Umständen vorkommen, daß Sie an einem oder zwei Tagen den Pool nicht benutzen können. Bitte beachten Sie: Thermalwasser ist oft trüb oder naturbelassen. So kann es zu Ablagerungen am Becken- und Bodenrand kommen.

 

31. Frühstück

Das italienische Frühstück ist sicherlich etwas karg für den deutschen Geschmack. Sofern im Hoteltext nicht anders vermerkt, besteht es aus Brot, Butter, Konfitüre, Tee oder Kaffee. „Verstärktes Frühstück“ bedeutet: zusätzlich Wurst oder Käse oder Ei oder Joghurt. Ein Frühstücksbuffet gewährt Ihnen ohne Aufzahlung eine freie Entnahme vom Buffet von Brot, Butter, Marmelade, Wurst, Käse etc.

 32. Hotelkombinationen

Alle Hotels aus dem Programm sind kombinierbar. Preise auf Anfrage. 



  Unsere Urlabsorte
  Insel Ischia
  Capri
  Sorrento
  Positano
  Amalfi
 
Angebote
  Last minute
  Sonderprogramme
  Unsere Hotels
  Hotelüberblick
  Hotel suchen
 
Unsere 14 Vorteile
  Exklusiv im Golf von Neapel
  Ischia & Capri Tip
  Sie sparen bares Geld
  mehr ...
  Kontakt
  Kataloganforderung
  E-Mail
  Post - Telefon - Fax
  Reisebüro in Ihrer Nähe
  Allgemeine Informationen
  Wissenswert
  AGB
  Frequently Asked Question
  © Ischia Tourist GmbH I Wandsbeker Marktstrasse, 113 22041 Hamburg I Tel. 040 686252 I Fax 040 6523234 I info@ischiatourist.de