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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN ISCHIA TOURIST WINTER 2009-2010
1. Abschluß des Reisevertrages
Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch
vorgenommen werden kann, bietet der Kunde Ischia Tourist -
italia (im Nachfolgenden „Veranstalter“ genannt) den Abschluß
eines Reisevertrages verbindlich an.
Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der
Anmelder neben diesen Teilnehmern für deren vertragliche
Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies
ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit
der Annahme durch den Veranstalter zustande. Der Kunde erhält
mit oder unverzüglich nach Vertragsschluß eine schriftliche
Reisebestätigung.
2. Bezahlung
Mit Vertragsschluß ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des
Reisepreises, jedoch nicht mehr als € 300,– pro Reiseteilnehmer
zu leisten.
Die Restzahlung hat in bar zu erfolgen und ist 21 Tage vor
Reisebeginn fällig.
An- sowie Restzahlungen werden naushändigung des
Sicherungsscheines gemäß § 651 k BGB vom Reisenden verlangt. Der
Veranstalter hat sich entsprechend versichert. Die Versicherung
übernimmt die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises sowie
zusätzlich notwendige Aufwendungen für die Rückreise, wenn
Reiseleistungen infolge Zahlungsunfähigkeit oder Konkurs des
Reiseveranstalters ausfallen. Ein Sicherungsschein im Sinne des
Gesetzes befindet sich bei der Reisebestätigung.Ist der fällige
Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht
vollständig bezahlt, wird der Veranstalter von der
Leistungspflicht frei und kann vom Kunden die entsprechenden
Rücktrittskosten verlangen, wenn dieser nicht ein Recht zur
Zahlungsverweigerung hatte.
3. Leistungen/Preise
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen bestimmt
sich grundsätzlich nach den Angaben im Reiseprospekt des
Veranstalters und den hierauf bezugnehmenden Angaben in der
Reisebestätigung.
4.
Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von
dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach
Vertragsschluß notwendig werden und von dem Veranstalter nicht
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet,
soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigt wird.Wird für eine wesentliche Reiseleistung die
hierfür im Katalog genannte Mindestteilnehmerzahl nicht
erreicht, kann der Veranstalter bis zum 14. Tag vor vertraglich
vereinbartem Reisebeginn die Reiseleistung ändern oder die Reise
absagen. Die Erklärung, daß die Teilnehmerzahl nicht erreicht
ist und die Reise deshalb geändert oder nicht durchgeführt wird,
hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor dem vertraglich
vereinbarten Reisebeginn zuzugehen. Der Veranstalter ist
berechtigt, den Reisepreis nach Abschluß des Reisevertrages zu
erhöhen, wenn damit einer Erhöhung der Beförderungskosten oder
Abgaben für bestimmte Leistungen wie z.B. Flughafengebühren
Rechnung getragen wird und wenn zwischen Vertragsschluß und dem
vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies
der Fall sein, wird der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch 21
Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt. Preiserhöhungen
danach sind nicht zulässig. Die Erhöhung des Reisepreises darf
höchstens dem Anstieg des Kostenfaktors entsprechen, der die
Erhöhung des Reisepreises begründet und setzt voraus, daß der
Veranstalter die Berechnung des neuen Reisepreises so
aufschlüsselt, daß die Erhöhung vom Kunden nachgerechnet werden
kann.Bei einer zulässigen Preiserhöhung von über 5% des
Reisepreises oder einer zulässigen erheblichen Änderung kann der
Kunde ohne Kosten vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die
Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise
verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche
Reise ohne Mehrpreis für den Kunden aus dem Veranstalter-Angebot
zur Verfügung zu stellen. Der Kunde hat den Rücktritt oder das
Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der
Änderungserklärung dem Veranstalter gegenüber geltend zu machen.
5.
Rücktritt/Kündigung und Umbuchung durch den Kunden/Ersatzperson
Nur Hotelbuchung:
Läßt sich der Kunde bis 8 Tage vor Reisebeginn durch einen
Dritten ersetzen, wird ein Bearbeitungsentgelt von € 26,– pro
Person erhoben. Ab 7 Tage vor Reisebeginn beträgt die Gebühr €
52,– pro Person.
Flugreisen:
Namens- oder Terminänderungen bis 1 Tag vor Reisebeginn sind
möglich. Gebühr wird ermittelt aus den entstehenden Kosten der
Airline (siehe Geschäftsbedingung der jeweiligen Airline).
Umbuchungswünsche des Kunden (hinsichtlich Reisetermin
Unterkunft und Reiseziel und Abflughafen) werden bis
einschließlich 23. Tag vor Reiseantritt, sofern sie durchführbar
sind, gegen ein Bearbeitungsentgelt von € 26,– pro Person
berücksichtigt. Vom 22. Tag bis 9. Tag vor Reiseantritt beträgt
das Bearbeitungsentgelt € 52,– pro Person.
Ab dem 8. Tag können Umbuchungswünsche des Kunden nur nach
Rücktritt vom Reisevertrag gemäß den nachfolgenden Bedingungen
und gleichzeitiger Neuanmeldung bearbeitet werden.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise
nicht an, so kann der Veranstalter pauschalierte
Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen.
Diese
pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro angemeldeten
Teilnehmer:
Bei „Nur Hotelbuchung“:
bis 22. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises;
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises;
vom 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises;
vom 6. - 1. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises.
Tritt der Kunde am Tag der Anreise zurück, betragen die
pauschalierten Rücktrittskosten 80% des Reisepreises.
Bei „Flugbuchungen“:
(pauschal oder nur Flug)
bis 22. Tag vor Reiseantritt 20% des Reisepreises, mindestens
aber die Nettoflugkosten;
vom 21.-15. Tag vor Reiseantritt 30% des Reisepreises,
mindestens aber die Nettoflugkosten;
vom 14. - 7. Tag vor Reiseantritt 40% des Reisepreises,
mindestens aber die Nettoflugkosten;
vom 6. - 1. Tag vor Reiseantritt 60% des Reisepreises,
mindestens aber die Nettoflugkosten.
Tritt der Kunde am Tag der Anreise zurück, betragen die
pauschalierten Rücktrittskosten 80% des Reisepreises.
Der Veranstalter kann einen höheren Schaden, als in den
pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, geltend machen, wenn
der Veranstalter hierfür den Nachweis führt. Macht der Kunde
geltend, daß dem Veranstalter ein geringerer Schaden, als in den
pauschalierten Rücktrittskosten vereinbart, entstanden ist, hat
er hierfür den Nachweis zu führen.
Linienflüge:
bis 22 Tage vor Reisebeginn € 80,- pro Person,
ab 21. Tag vor Reisebeginn oder nach erfolgter Ticketausstellung
€ 200,- pro Person.
6.
Gewährleistung/Haftung/Obliegenheiten
Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der
Kunde Abhilfe verlangen. Der Veranstalter kann die Abhilfe
verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand
erfordert. Der Veranstalter kann Abhilfe in der Weise schaffen,
daß eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies
für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht bewußt
wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe
keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Tritt ein Mangel
auf oder fehlt eine zugesicherte Eigenschaft, ist der Kunde
verpflichtet, den Mangel zunächst unverzüglich gegenüber dem
Leistungsträger zu rügen, um Gelegenheit zur sofortigen Abhilfe
zu schaffen. Schafft der Leistungsträger nicht sofort Abhilfe,
hat der Kunde den Mangel unverzüglich bei der örtlichen
Vertretung (Reiseleitung) des Veranstalters anzuzeigen.
Gleiches gilt, wenn dem Kunden die Rüge beim Leistungsträger
nicht möglich oder zumutbar ist.Unterläßt der Kunde die Rüge des
Mangels schuldhaft, ist er mit Minderungs- und vertraglichen
Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Eine Kündigung
des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels,
der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig,
wenn der Veranstalter keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem
der Kunde den Veranstalter hierfür eine angemessene Frist
gesetzt hat. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die
Abhilfe unmöglich ist, von dem Veranstalter verweigert wird oder
wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des
Kunden gerechtfertigt ist.
7.
Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung
Will der Kunde den Veranstalter auf Minderung, Schadensersatz
wegen vertraglicher Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung
des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach
Abbruch der Reise in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche
innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen
Beendigung der Reise gegenüber dem Veranstalter (Ischia Tourist
GmbH, Wandsbeker Marktstrasse 113, 22041 Hamburg) anzumelden.
Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche
Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von
Anspruchsanmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt,
wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist,
es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung
der Frist verhindert worden. Die vorstehenden Ansprüche können
vom Kunden außer im eigenen Namen auch für mitreisende
Familienangehörige bzw. im Namen von Reiseteilnehmern, die der
Kunde bei der Reiseanmeldung vertreten hat, angemeldet werden.
Die Anmeldung von Ansprüchen nicht zu diesem Personenkreis
zählender Dritter ist unwirksam, ohne daß es einer sofortigen
Zurückweisung durch den Veranstalter bedarf, wenn nicht
innerhalb der Anmeldefrist eine Vollmachtsurkunde vorgelegt
wird. Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher
Haftung verjähren innerhalb von 1 Jahr. Die Verjährung beginnt
mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte.
Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die
Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem der Veranstalter die
Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter
Handlung verjähren in 3 Jahren.
8.
Beschränkung der Haftung
– Bei vertraglicher Haftung:
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die
nicht körperliche Schäden sind, ist auf den 3fachen Reisepreis
beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch
grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Veranstalter
für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Der
Veranstalter empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluß einer
Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung.
– Haftung des Luftfrachtführers:
Kommt dem Veranstalter die Stellung eines vertraglichen
Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den
einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in
Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den
Haag, Guadalajara u. a. Das Warschauer Abkommen beschränkt in
der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder
Körperverletzung sowie für Verluste oder Beschädigung von
Gepäck.
9.
Flüge/Flugzeiten
Die genauen Flugzeiten erfahren Sie in Ihrem Reisebüro. Auf die
Flugzeiten hat der Veranstalter keinen Einfluß, diese werden von
den Fluggesellschaften festgelegt. Aus wichtigen Gründen ist der
Veranstalter berechtigt, einen Wechsel der Fluggesellschaft, des
Fluggerätes, der Flugzeit, der Flugroute oder des Abflug- bzw.
Rückkehr-Flughafens vorzunehmen. Aufgrund der Überlastungen des
internationalen Luftraumes können Flugverspätungen nicht
ausgeschlossen werden.
10.
Einreise
Die Passkontrolle für Deutsche Staatsangehörige entfällt
(Personalausweis ist trotzdem mitzuführen, Kinder brauchen
Kinderausweis oder Eintragung in den Paß der Eltern). Kinder,
die nicht in Begleitung der Eltern, sondern mit anderen Personen
reisen, benötigen eine offizielle, beglaubigte Genehmigung
beider Elternteile. Angehörige anderer Nationalitäten sollten
sich bei ihrem Reisebüro oder beim italienischen Konsulat
erkundigen. Das Übersetzen von Motorrädern mit den Fähren nach
Ischia und Capri ist nicht erlaubt.
11.
An/Abreise
Nach internationaler Gepflogenheit steht den Gästen das Zimmer
am Ankunftstag frühestens ab 15 Uhr und bei Abreise bis
spätestens 12 Uhr zur Verfügung. Bei Ankunft im Hotel nach 18
Uhr sollten Sie das Hotel rechtzeitig informieren (“late arrival”),
damit Ihr Zimmer nicht vergeben wird.
12. Kinder unter 2 Jahren
Soweit im Prospekt nicht anders angegeben, sind Bett und
Verpflegung (bei Nichtinanspruchnahme Tagessatz) direkt an das
Hotel oder Appartement zu zahlen.
13.
Kinderermäßigung
Gültig für 1 Kind (wenn nicht anders angegeben vom 2. bis zum
12. Geburtstag) bei Unterbringung im Zustellbett im Doppelzimmer
mit 2 vollzahlenden Personen.
14. Gepäckschaden
Beschädigungen oder Verlust des Reisegepäcks sind unverzüglich
am Flughafen mittels Schadensanzeige (P.I.R.) der zuständigen
Fluggesellschaft anzuzeigen.
15.
Ischia Tourist Hotel-Bewertung “Ischia & Capri”
Jedes Land stuft seine Hotels in verschiedene Kategorien ein.
Oft trifft diese offizielle Kategorie unserer Meinung nach
jedoch nicht ganz zu. Daher haben wir die Hotels mit einer
eigenen Bewertung versehen.
Bedeutung
der Symbole
Renommierte Hotels der ersten bzw. Luxus-Kategorie.
Häuser der gehobenen Mittelklasse mit entsprechenden
Annehmlichkeiten.
Landestypische Mittelklassehotels mit unterschiedlichen
Einrichtungen.
Einfache Häuser mit zweckmäßiger Ausstattung. Für
legeren Urlaub, teils mit familiärem Charakter.
½ Eine halb ausgefüllte Raute bezeichnet eine
Zwischenkategorie.
Die Größe der Darstellung des Hotels im Prospekt läßt keine
Rückschlüsse auf Standard und Service im jeweiligen Hotel zu.
16.
Überraschungshotel
In welchem Hotel Sie untergebracht werden, erfahren Sie bei
Ihrer Ankunft. Es gilt die Ischia Tourist Hotelbewertung. Bei
Unterbringung in Vertragshäusern ist eine Abweichung von der
Katalogbeschreibung möglich. Die im Katalog ausgeschriebenen
Zusatzleistungen sind im Preis Überraschungshotel nicht
enthalten. Auch die Unterbringung in Nicht-Vertragshäusern ist
möglich.
17.
Hotel- und Ortsprospekte
Wir haften nicht für Angaben in Hotel- oder Ortsprospekten, da
wir auf deren Entstehung keinen Einfluß nehmen und deren
Richtigkeit nicht überprüfen können.
18.
Hotelarchitektur
Da auf Ischia keine Hochhäuser gebaut werden dürfen, besitzen
viele Hotels in ihren Gartenanlagen oder in unmittelbarer Nähe
sogenannte Dependancen (Nebenhäuser), wo auch eine Unterbringung
erfolgen kann.
19. Zimmer
In Italien verfügen die meisten Zimmer über Duschen. Badewannen
sind selten. In einigen Hotels kann es vorkommen, daß die
Duschen ohne Becken und Vorhänge ausgestattet sind. Die
Einzelzimmer können in Lage und Ausstattung gegenüber den
Doppelzimmern gelegentlich benachteiligt sein.
20.
Besonderheiten für Ferienwohnungen-/Häuser und Apartments
Die Ausstattung der Küchen und Kochnischen sind natürlich
Urlaubszwecken angepasst. Dies gilt auch für einige
Einrichtungen und Ablageflächen. Technische Einrichtungen wie
Herde und Heiβwasserboiler entsprechen manchmal nicht dem von
Ihnen gewohnten Standard.
21.
Zustellbetten
Diese können in vielen Hotels für Erwachsene und Kinder
aufgestellt werden. Dabei kann es sich auch um ein Sofa oder
eine Couch handeln. In jedem Fall verringert sich dadurch der
verfügbare Platz in Ihrem Zimmer.
22.
Meerblick
Zimmer mit Meerblick können sowohl einen direkten als auch einen
seitlichen Ausblick auf das Meer haben. Auch kann der Ausblick
auf das Meer durch natürlichen Baumbestand eingeschränkt werden.
23.
Balkon
Zimmer, die im Text und in der Preistabelle unter Ausstattung
mit Balkon angegeben sind, verfügen über einen Balkon oder eine
Terrasse (in einigen Hotels gemeinschaftliche Nutzung).
24.
Transfer
Einige Hotels sind durch ihre besondere Lage nicht leicht zu
erreichen. Somit ist der Transfer bei An- oder Abreise nicht
unmittelbar ab/bis Hotel möglich.
25.
Verlängerung am Ort oder vorzeitige Abreise
Nach Rücksprache mit unserer Reiseleitung, je nach Verfügbarkeit
des Zimmers und eines Flugplatzes, möglich. Die Bezahlung
erfolgt am Ort (Umbuchungsgebühr von € 52,– pro Person,
Zusatzkosten lt. Hotelpreisliste sowie ggf. anfallende
Flugumbuchungsgebühren).
26.
Vor- u. Nachsaison
Gelegentlich kann es vorkommen, daß ein Hotel in der Vor- oder
Nachsaison später öffnet bzw. früher schließt als vorgesehen.
Die Gäste werden dann in einem gleichwertigen Haus
untergebracht.
27.
Klimaanlage und Heizung
Die Klimaanlagen werden periodisch an besonders heißen Tagen
(vornehmlich in den Monaten Juli und August) eingeschaltet. Das
gleiche gilt für periodisches Heizen an besonders kalten Tagen
im Frühjahr und Herbst.
28.
Energie- und Wasserversorgung
Die Versorgung erfolgt vom Festland aus. In seltenen Fällen muß
auf den Inseln mit Stromausfällen oder Wassermangel gerechnet
werden.
29.
Tiere
Sie können gern Ihren kleinen Hund oder Ihre Katze mit in den
Urlaub nehmen. Voraussetzung ist ein gültiger Tierpaß. Bei der
Buchung muss das Gewicht angegeben werden. Rückbestätigung durch
Ihr Reisebüro erforderlich.
30.
Schwimmbäder
In bestimmten Zeitabschnitten werden die Schwimmbäder geleert
und gereinigt, dann kann es unter Umständen vorkommen, daß Sie
an einem oder zwei Tagen den Pool nicht benutzen können. Bitte
beachten Sie: Thermalwasser ist oft trüb oder naturbelassen. So
kann es zu Ablagerungen am Becken- und Bodenrand kommen.
31. Frühstück
Das italienische Frühstück ist sicherlich etwas karg für den
deutschen Geschmack. Sofern im Hoteltext nicht anders vermerkt,
besteht es aus Brot, Butter, Konfitüre, Tee oder Kaffee.
„Verstärktes Frühstück“ bedeutet: zusätzlich Wurst oder Käse
oder Ei oder Joghurt. Ein Frühstücksbuffet gewährt Ihnen ohne
Aufzahlung eine freie Entnahme vom Buffet von Brot, Butter,
Marmelade, Wurst, Käse etc.
32.
Hotelkombinationen
Alle Hotels aus dem Programm sind kombinierbar. Preise auf
Anfrage. |